Mit den beiden Arbeitsformen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung stehen Ihnen zwei Optionen offen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen externe Arbeiter/Innen beschäftigen können.
Anders als bei der AÜ „Arbeitnehmerüberlassung“, mit der Sie beispielweise kurzfristige Auftragsspitzen meistern oder auf saisonale Schwankungen reagieren können, werden mit Hilfe von Werkverträgen oft ganze Produktionsschritte an Subunternehmen ausgelagert.
Dann nehmen Sie doch gerne direkt mit uns Kontakt auf.